Das Erscheinungsbild der Ortskerne prägt die Wahrnehmung der Stadt bei Bewohner/innen und Besucher/innen. Neben dem öffentlichen Raum sind insbesondere auch die privaten Immobilien maßgeblich bestimmend für den Grad der Atmosphäre und der empfundenen Attraktivität eines Stadtraums. Zur qualitativen Aufwertung des Stadtbildes sowie zum Erhalt und zur Entwicklung der durch das historische Erscheinungsbild geprägten besonderen Atmosphäre wird ein Hof- und Fassadenprogramm aufgelegt. Ziel ist die Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen zur Attraktivitätssteigerung des Erscheinungsbildes in den Ortskernen Kernstadt Winterberg, Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen.
Das Programm soll die Eigentümer*innen durch finanzielle Anreize zu privaten Investitionen bzw. zur Herrichtung ihrer Gebäude motivieren. Gefördert und unterstützt werden können u. a. der Anstrich und die Instandhaltung von öffentlich sichtbaren Gebäudeaußenfassaden, der Rückbau von störenden Fassadenele- menten (Vordächern, Werbeanlagen u. ä.), die Herrichtung und Gestaltung von Hofflächen sowie die Herstellung von Barrierefreiheit an (Geschäfts)Immobilien. Die genauen Fördergegenstände, zu berücksichtigende Gestaltungsgrundsätze sowie Verfahren und Höhe der Förderung sind in der kommunalen Richtlinie ausgeführt.
Das Hof- und Fassadenprogramm wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund & Land und dem städtischen Eigenanteil finanziert. Die weiteren 50% werden als private Mittel durch die Eigentümer/innen eingestellt. Bis zum 31.12.2024 steht insgesamt ein Gesamtfinanzvolumen von 400.000 € zur Verfügung (entspricht 200.000 Euro öffentliche Mittel (Bund, Land & Stadt) + 200.000 Euro Anteil durch die jeweiligen privaten Eigentümer/innen).
Die Mittel dürfen nur in den definierten Fördergebieten (sogenannte "Städtebauliche Entwicklungsbereiche" in Winterberg, Siedlinghausen, Niedersfeld und Züschen) eingesetzt werden.
Der Zuschuss darf einen Betrag von 3.000 bzw. 8.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten. Eine Doppelförderung von Projekten, die durch andere Förderprogramme gefördert werden (könnten), ist ausgeschlossen.
Ergänzend und unabhängig von den definierten Fördergebieten und dem Hof- und Fassadenprogramm bietet die Stadt Winterberg weitere, städtische Förderprogramme zur Unterstützung privater Investitionen insbesondere in Bestandsgebäude an. Weitere Infos zu den Programmen "Frischer Wind in alte Häuser" und "Notbremse Abriss" finden Sie hier.