Hauptbereich [Skip to Main]
Fichtenweg 10
D-59955 Winterberg

Telefon: +49 (0) 2981/800-0
Telefax: +49 (0) 2981/800-600
E-mail: post@winterberg.de
  • Telefon: +49(0)2981/800-0
Tourismus in Winterberg Stadt Winterberg Wirtschaft
Panorama1
Panorama2
ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERSERVICE:
durchgehend geöffnet
Mo. – Mi.             8.30 – 16.00 Uhr
Do.                     7.30 – 18.00 Uhr
Fr.                      8.30 – 14.00 Uhr
zusätzlich Sa.     10.00 – 11.00 Uhr

Andere Öffnungzeiten siehe hier.
Wetter
Rathaus und Politik » Ortsvorsteher/innen

Die Ortsvorsteher/innen der Stadt Winterberg

Rechte und Pflichten der Ortsvorsteher/innen

Die Rechte und Pflichten der Ortsvorsteher sind in § 39 Abs. 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) normiert. Die Vorschrift hat folgenden Wortlaut:

Der Ortsvorsteher soll die Belange seines Bezirkes gegenüber dem Rat wahrnehmen. ...
Der Ortsvorsteher kann für das Gebiet seiner Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden; er ist sodann zum Ehrenbeamten zu ernennen. Er führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.

Aufgrund der genannten Bestimmungen sind die Ortsvorsteher der Stadt Winterberg zu Ehrenbeamten ernannt.
Ihre Aufgaben lassen sich wie folgt konkretisieren:

  1. Wahrnehmung der Interessen des Ortes gegenüber dem Stadtrat
  2. Kontaktpflege und Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Vereinen und Kirchengemeinden
  3. Abstimmung von Veranstaltungen im Ort, sofern das nicht ein anderer Verein übernimmt
  4. Aufgaben der Repräsentation, soweit sie nicht vom Bürgermeister wahrgenommen werden: insbesondere Gratulation der Ehe- und Altersjubilare
  5. Siegelführung
    a) Ausstellung von Lebensbescheinigungen für 
        Versicherungszwecke
    b) Beglaubigung von Unterschriften (mit Ausnahme von
        eidesstattlichen Erklärungen)
    c) Beglaubigung von Abschriften
  6. Feststellungen für die Stadtverwaltung
  7. Meldung von Mängeln an die Stadtverwaltung
  8. Mitwirkung bei Durchführung von Wahlen, Zählungen und Statistiken
  9. Vorschläge über besonders vordringlich durchzuführende Arbeiten - in Absprache mit dem Stadtbauamt
  10. Sichtung und Vorbewertung der für den Ortsteil gestellten Bauanträge
  11. Erörterung bedeutsamer Angelegenheiten mit den örtlichen Ratsmitgliedern
  12. Bürgerversammlungen in wichtigen Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bürgermeister

Unsere Ortsvorsteher/innen finden Sie hier.

Wichtige Links

St. Franziskushospital Winterberg steigert mit der Einrichtung einer neuen geriatrischen Abteilung die Lebensqualität der älteren Mitmenschen
35. Seniorennachmittag der Stadt Winterberg. Bitte melden Sie sich bis zum 03.05.2010 an!
Frühling hereingelassen!! Viele kleine und große Besucher am Tag der offenen Tür im Kindergarten Arche Noah in Züschen
Besuch des Innenministers des Landes NRW
http://www.winterberg.de