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Bauen und Wohnen » Stadtwerke Winterberg AöR

Stadtwerke Winterberg, Anstalt öffentlichen Rechts

Notrufnummer:
Wasserwerk:  02981 9287227
Abwasserwerk: 02981 9287228

 

Gründung und Organisation der Stadtwerke Winterberg, Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2007

Der Rat der Stadt Winterberg  hat bereits im November 2005 nach umfassenden Vorarbeiten und unter Einschaltung der Abwasserberatung NRW sowie einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die abschließende und einstimmige Entscheidung getroffen, ab 01.01.2007 das Wasser- und das Abwasserwerk in der Organisationsform einer Anstalt öffentlichen Rechts als „Stadtwerke Winterberg, Anstalt öffentlichen Rechts“ zusammenzuführen.

Weitere Gründe für die Einrichtung der Stadtwerke Winterberg, AöR.


Um die rechtlichen Voraussetzungen für den Start der Stadtwerke Winterberg zum 01.01.2007 zu gewährleisten, hat der Rat der Stadt Winterberg im Oktober 2006 folgende Satzungen/Verträge erlassen/zur Kenntnis genommen:

a)    Satzung der Anstalt des öffentlichen Rechts

In dieser Satzung sind neben dem Name „Stadtwerke Winterberg, Anstalt öffentlichen Rechts“ , der Anstaltszweck (Wasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung), sowie die Kompetenzen und die Organe der Stadtwerke Winterberg festgelegt.

Die AöR tritt im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in alle bestehenden Rechte und Pflichten der Stadt Winterberg ein, die im Zusammenhang mit den übertragenen Aufgaben stehen. Hierzu gehören insbesondere die Beschäftigungsverhältnisse, das Betriebsvermögen und die Schulden sowie sämtliche für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abwasserwerk und den Eigenbetrieb Wasserwerk geltenden Satzungen der Stadt Winterberg.

Die Anstalt wird durch einen Vorstand (Vorstand Herr Henrik Weiß; Vertreter Herr Willi König) geleitet und von einem Verwaltungsrat überwacht, der aus dem Vorsitzenden (dem Bürgermeister der Stadt Winterberg) und sechs weiteren Mitgliedern besteht.


b)    Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat

Sie enthält umfassende Regelungen zu Vorsitz, Einberufung, Beschlussfassung und der Abgabe von Erklärungen des Verwaltungsrates sowie zu den zustimmungspflichtigen Geschäften des Vorstandes.

c)    Geschäftsordnung für den Vorstand

Sie enthält umfassende Regelungen zu Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Vorstandsmitglieder sowie der Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat.

d)    Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages

Nach diesem Vertrag treten die Stadtwerke Winterberg grundsätzlich in die Arbeitsverträge der im Abwasserwerk und im Wasserwerk der Stadt Winterberg Beschäftigen ein und „übernimmt“ damit das bisherige Personal der Stadt Winterberg aus diesen Bereichen.


Auch für das Raumkonzept waren Vorarbeiten zu leisten.

Unter Wirtschaftlichkeitsaspekten hat sich der Rat der Stadt Winterberg dafür entschieden, ein neues Verwaltungsgebäude mit Lagerhalle für die Stadtwerke Winterberg AöR, in der das Abwasserwerk und das Wasserwerk „unter einem Dach“ vereint werden, zu bauen. Der Standort ist im neuen Teil des Gewerbegebietes Remmeswiese und grenzt direkt an den städtischen Bauhof. Dies hat den Vorteil und bietet die Option, zukünftig ggf. auch den städtischen Bauhof oder Teile davon in die Stadtwerke Winterberg AöR zu integrieren.

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