Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Stadt die Gestaltung von Gebäuden (z.B. Dachform, Materialien usw.) und Grundstücken (z.B. Einfriedigungen, Begrünung usw.) regeln.
Diese Vorschriften können verbunden mit einem Bebauungsplan oder als gesonderte Satzung vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Mit der örtsüblichen Bekanntmachung der Satzung wird diese rechtsverbindlich und sind zu beachten.
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