Betriebliche Gesundheitsförderung zielt auf einen Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (HVBG 2002). Die BGF befasst sich mit der Umsetzung der im betrieblichen Gesundheitsmanagement konzipierten Maßnahmen auf individueller Ebene.
Folgende Maßnahmen sind allgemeine Beispiele, wie BGF in der Praxis umsetzbar ist:
- Bewegungsangebote (Betriebssportgruppen, Laufgruppen, Nordic Walking, Team-Building-Maßnahmen, Ausgleichsgymnastik)
- Arbeitsplatzbezogene Rückenschulen, Aqua-Rückenfit
- Entspannungskurse bzw. Kurse im Bereich der Stressbewältigung und Burnout-Prävention
- Ernährungscoachings
- Ärztliche Gesundheitschecks, Gesundheitstage
Fördermöglichkeiten
Gesunde Mitarbeiter zahlen sich für Arbeitgeber aus. Jeder Mitarbeiter kann einen Zuschuss in Höhe von maximal 500€ bekommen, welcher steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Die Leistungen muss der Arbeitgeber aber zusätzlich zum Arbeitslohn erbringen. Fördert ein Unternehmen die Gesundheit seiner Mitarbeiter, schlägt sich dies steuerlich positiv wieder.
Einkommensteuergesetz (SStG), § 3 Nr. 34:
„Steuerfrei sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 500€ im Kalenderjahr nicht übersteigen.“
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