Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist im März geändert worden.
Betriebe können nun selbst entscheiden, welche Corona-Regeln noch notwendig sind - und welche nicht. Damit sind die Schutzmaßnahmen nicht mehr unmittelbar per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Somit liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob er die Aspekte des Corona-Schutzes nach der sogenannten „Gefährdungsbeurteilung“ belässt oder abschafft. Es geht insbesondere um:
Maskenpflicht
Anbieten von Corona-Tests
Maßnahmen zur Kontaktvermeidung
Homeoffice
3G-Regel
Nach der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung sollen Arbeitgeber bei der Abwägung ihrer Schutzmaßnahmen das Infektionsgeschehen in der Region berücksichtigen. Sie sollen etwa prüfen, ob sie ihren Mitarbeitern einen oder mehrere Corona-Tests pro Woche anbieten, ob sie Schutzmasken bereitstellen und ob Beschäftigte der Firma im Homeoffice arbeiten sollen.