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Hier haben wir die häufigsten Fragen, die unsere Gäste, aber auch Gastgeber und Zweitwohnungsbesitzer an uns richten, gebündelt beantwortet. (Zuletzt aktualisiert: 19.04.2021)
Wie haben wir uns auf den Winter gefreut. Und was hatten wir für eine schneeweiße Pracht in unserer Landschaft! Früh wie selten, hat Frau Holle diesen Winter eine dicke Naturschneedecke über Winterberg geworfen. Und seit dem 08. März steht fest: Wir dürfen! Und weil wir längst startklar und bestens vorbereitet sind, können wir das auch. Die technischen Anlagen sind top in Schuss. Die Gedanken rund um ein reduziertes, sicheres Wintersportvergnügen sind mit allen Eventualitäten geklärt. Wintersport geht bei uns auch ohne Aprés Ski und macht trotzdem richtig Spaß!
Ab Dienstag, 09. März starten die ersten Teile des Skiliftkarussells den Betrieb. Im Laufe der nächsten Tage wird dann die gesamte Hauptachse in Betrieb gehen. Folgende Regelungen sind zu beachten:
Die Hygiene-Regeln, die für einen sicheren Liftbetrieb vorgesehen sind, finden Sie mit Klick auf den Button.
Details anzeigenSkischulen sind ebenfalls nach dem Leitfaden der Winterberger Skischulen geöfnet. So wird den Gästen die größtmögliche Sicherheit geboten. Es findet Privatunterricht mit max. 4 Personen aus einem Haushalt statt.
Gruppenkurs für Kinder und Erwachsene Ski oder Snowboard dürfen im Moment noch nicht angeboten werden.
Hinweise zu den Ski-Verleihen:
Die Skiverleihstationen sind ebenfalls geöffnet. Voraussetzung ist eine Online Buchung oder ein Termin.
In den Verleihstationen sind zusätzlich zu den Desinfektionsmittelspendern spezielle Luftreinigungsgeräte vorhanden. Das tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist Pflicht. Pro 40qm darf lediglich ein Kunde den Verleih betreten.
Die Leihgeräte werden regelmäßig desinfiziert.
Wie die gesamte Gastronomie, ist ein vollumfänglicher Betrieb der Hütten zurzeit nicht erlaubt. Ein geringes Angebot an Außengastronomie, also "To go" gibt es, dabei gelten die üblichen Regelungen wie z.B. die Maskenpflicht sowie das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle.
Toiletten stehen im Skigebiet in den Gastronomien zur Verfügung, auch da gilt die Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie strikte Hygiene-Regeln.
Es gibt derzeit keine Aufwärm-Möglichkeiten in den Hütten.
Derzeit stehen keine Rodelangebote zur Verfügung.
Als Eigentümer*in einer Zweitwohnung dürfen nur Sie Ihr Eigentum aufsuchen und nutzen, auch dort übernachten. Ist dafür eine Einreise aus dem Ausland erforderlich, gibt es Regelungen zur Einreise-Testung, Quarantäne-Pflichten und Einreiseanmeldung. Dazu beachten Sie bitte die Hinweise auf unserer FAQ-Seite zum Thema Einreise hier.
Nein, touristische Übernachtungen sind bis auf weiteres verboten. Das gilt für alle Beherbergungsarten (Hotel, Pensionen, Campingplätze, Airbnb, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser...). Auch nicht zu Besuchszwecken. Einzig erlaubt sind geschäftliche Übernachtungen. Dieser Zweck muss vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt werden.
Wenn Sie Eigentümer*in oder Besitzer*in von (Zweit)Wohnungen, Häusern oder Dauerstellplätzen auf Campingplätzen sind, dürfen Sie nur als Nutzungsberechtigte/r ihre eigene Wohngelegenheit nutzen. Nicht erlaubt ist es, Zweitwohnungen für Dritte (auch nicht Familienmitglieder o.Ä.) zur Verfügung zu stellen. In Zweitwohnungen oder in dauerhaft angemieteten Campingunterkünften dürfen jeweils nur die Berechtigten nächtigen. Das sind in der Regel die Eigentümer oder Mieter und sie weisen das in der Regel durch Vorlage der Jahreskurkarte nach.
Das Ordnungsamt ist angehalten, die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren - es drohen empfindliche Bußgelder für Gastgeber und Gäste.
Alle Antworten zur Einreise finden Sie mit Klick auf den Button.
Details anzeigenWeil wir Verantwortung für die Sicherheit aller übernehmen!
Die außergewöhnlich hohe Zahl an Tagesgästen traf Ende Dezember / Anfang Januar aufgrund des Lockdowns auf eine komplett geschlossene Infrastruktur, denn das Land NRW hat es uns und allen Betreibern der touristischen Angebote verboten, zu öffnen. Dies führte insbesondere im Verkehr sowie in den Schneegebieten dazu, dass die Sicherheit der Einheimischen und Gäste nicht mehr gewährleistet werden konnte. Wir mussten sicherstellen, dass der Rettungsdienst funktioniert, dass die medizinische Versorgung aufrechterhalten wird, die Bürgerinnen und Bürger ihren Lebens- und Arbeitsalltag organisieren können, Pflegedienste zu ihren Patienten kommen, der Winterdienst die Straßen freiräumen kann und vieles mehr. Und vieles davon ist unter dem außergewöhnlich hohen Besucheraufkommen nicht mehr möglich gewesen.
Normalerweise freuen wir uns über viele Gäste, die in die Geschäfte gehen, in den Skihütten sitzen, auf den Pisten skifahren, auf den Winterwanderwegen spazierengehen und die Freizeitangebote nutzen. All das war geschlossen und durfte keine Gäste aufnehmen. In der Folge stauten sich die Anreisenden über viele Kilometer auf den Zufahrtsstraßen. Ein Verkehrsinfarkt war die Folge, eine Reaktion war notwendig. Die Öffentliche Sicherheit und Ordnung war durch diese extreme Lage in Gefahr.
Dieser Verantwortung mussten wir nachkommen!
Jetzt sieht die Situation anders aus, denn dank der Öffnung unter Berücksichtigung der Hygienekonzepte können wir das Besucheraufkommen nun steuern, haben die notwendige Infrastruktur. Der Fokus liegt auf dem Wintersport, denn Wintersport ist für uns nicht gleich Aprés Ski.
Natürlich sind uns unsere Gäste lieb und teuer und wir freuen uns, wenn wir Urlauber und Tagesgäste nach dem Lockdown dann auch wieder "richtig" begrüßen dürfen. Damit dies überhaupt und so schnell wie möglich wieder gelingt ist es wichtig, dass sich alle Menschen an die vorgegebenen Regeln halten. Wir erarbeiten dazu gemeinsam Konzepte, wie es konkret möglich ist, miteinander, aber auch sicher Freizeit zu verbringen. Nur so haben wir eine Perspektive, so schnell wie möglich unsere gesamte tolle touristische Infrastruktur für die Gäste zu öffnen und alle wieder mit unserer gewohnt hohen Gastgeber-Qualität begrüßen zu dürfen.
Das Gesundheitsministerium NRW gibt einige Auskünfte zu den aktuellen Regelungen.
Hier der externe Link zur Infoseite...
Details anzeigenAnfragen von Medien wie Zeitungen, Agenturen, Radio, Magazine, TV, freie Journalisten werden grundsätzlich von der Pressestelle des Rathauses beantwortet bzw. koordiniert.
Telefon 02981 800121 bzw. rabea.kappen(at)winterberg.de!
Fragen unserer Einwohner, die in Winterberg eine Zweitwohnung besitzen. Fragen der Mitarbeitenden aus den Niederlanden, Belgien und weiteren Ländern außerhalb Deutschlands, Regelungen für alle Personen, die nach NRW einreisen möchten und sich vorher in einem "Risikogebiet" (außerhalb von Deutschland) aufgehalten haben.
Beachten Sie bitte:
Die Einreise muss angemeldet werden: https://einreiseanmeldung.de
Sie benötigen vor der Einreise nach Deutschland einen Coronatest mit negativem Testergebnis. Das gilt ausnahmslos für alle (siehe Informationen des Bundesgesundheitsministeriums)
Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum 6. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Damit gilt bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft.
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.
Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei (z.B. Einreisekontrolle am Flughafen oder grenznahe Kontrollen bei Einreise auf dem Landweg an den grenzkontrollfreien Binnengrenzen) kann das negative Testergebnis verlangt werden. Der Abstrich für den Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein (hinsichtlich des genauen Zeitpunkts der Einreise siehe unten „Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Einreise nach Deutschland?“). Der durchgeführte Test muss die unter www.rki.de/tests genannten Anforderungen erfüllen.
Durch ein negatives Testergebnis bezügl. SARS-CoV-2 ist also nach wie vor eine Einreise ohne Quarantäne aus den Niederlanden möglich. Daher können Niederländer:innen mit negativen Test nach Deutschland einreisen, ohne eine Quarantäne einhalten zu müssen. Der Test darf bei Einreise jedoch nicht älter als 48 Stunden sein. Anerkannt wird neben dem PCR-Test auch ein sog. PoC Schnelltest (über den man eine Bescheinigung bekommt), jedoch kein Selbsttest (den man selbst durchführen kann). Info: Teststellen in Winterberg
Die Regelungen des Bundes zur Testpflicht bei Hochinzidenzgebieten sind abrufbar unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html.
Die ergänzenden Regelungen des Landes sind abrufbar unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210404_av_hochinzidenzgebiete.pdf
Quelle: Land NRW - Staatskanzlei
Einreise (Rückreise) von Deutschland in die Niederlande:
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollen sich nach Einreise in die Niederlande dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen zu den Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands.
Weitere Informationen auch unter diesem Link: https://niederlande.diplo.de/nl-de/-/2406122
Download der Grafik unter dem folgenden Link:
Details anzeigenDie Übernachtung in ihrer eigenen Wohnung (Eigentumswohnung, sogenannte Zweitwohnung) bzw. in einem dauerhaft angemieteten Stellplatz (Wohnwagen) auf einem Campingplatz ist erlaubt. Sie dürfen zu Ihrem Eigentum hinfahren und dort auch übernachten. Die Zweitwohnung / Stellplatz etc. dürfen nicht für Dritte zur Verfügung gestellt werden. Die Erlaubnis zur Übernachtung gilt weiterhin nur für die Nutzungsberechtigten selbst, nicht für Dritte (auch nicht Familien oder Verwandte). Es gelten die Regelungen zur Einreise (Quarantäne-Pflicht/Testpflicht und Einreiseanmeldung)!
Hinweis für Zweitwohnungsbesitzer aus den Niederlanden, Belgien oder anderen Staaten: Bitte beachten Sie mögliche Regelungen Ihres Heimatlandes, wenn Sie wieder zurück nach Hause fahren. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Meldepflicht der Einreise.
Ja!
Sie müssen Ihre Einreise nach NRW unbedingt digital anmelden, wenn Sie sich bis zu 10 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenes Risikogebiet nach NRW einreisen (dies gilt z.B. auch für die Niederlande).
Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Die korrekte und vollständige Angabe aller notwendigen Informationen ist verpflichtend und Sie erhalten im Anschluss ein PDF-Datei als Bestätigung, welches Sie vorweisen können müssen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Hinweis für Einreisen aus den Niederlanden: Geben Sie im Formular als Aufenthaltsort "Niederlande" an und wählen Sie als Region "gesamt Niederlande einschl. der aut. Länder..." an.
Zur Einreise-Anmeldung gelangen Sie mit Klick auf den Link.
Details anzeigenPersonen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland, in der Republik Südafrika oder anderen Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, müssen sich für die Dauer von 10 Tagen in Quarantäne begeben!
Zur Einreise ist eine Anmeldung über das Portal https://www.einreiseanmeldung.de notwendig!
Diese Personen sind verpflichtet, die zuständige untere Gesundheitsbehörde zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion innerhalb von zehn Tagen nach Einreise auftreten. Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich Nichtvorliegens einer Infektion verfügt.
Hier geht's zur entsprechenden Verordnung... (externer Link Land NRW)
Details anzeigenNein. Aufgrund der derzeitigen Regelungen sind touristische Übernachtungen untersagt. Das gilt auch für Wohnmobile auf Parkflächen oder an anderer Stelle.
Derzeit und bis zum einschließlich 18.04.2021 besteht ein Übernachtungsverbot für alle privaten (und touristischen) Übernachtungen. Das gilt für alle Beherbergungsarten, also für Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser, Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder ähnliche Unterkünfte.
Das ist unabhängig davon, ob der Gast aus dem Ausland oder aus dem Inland stammt.
Geschäftsreisende oder Personen, die zur Ausübung eines Berufs (z.B. Handwerker) übernachten möchten, dürfen dies unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln. Dazu gehören auch Leistungssportler, die an internationalen Sportveranstaltungen (zum Beipsiel Bob- und Rodelbahn) teilnehmen.
Das Ordnungsamt ist angehalten, etwaige Verstöße zu kontrollieren und werden mit hohen Bußgeldern für Gastgeber und Gäste geahndet.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Mit Klick auf den Button geht es zur akutellen Liste aller Risikogebiete und Virusvarianten-Gebiete (externe Seite des RKI, bitte nach unten scrollen für eine Auflistung der Länder und des Status).
Die Einreise-Regelungen zu Virusvarianten-Gebiete unterscheiden sich zu denen der Risikogebiete (s.o.)!
Details anzeigenFragen für die besondere Situation "Was ist, wenn..."
Wer persönlichen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollte sich unverzüglich telefonisch an das Gesundheitsamt wenden – auch wenn keine Krankheitszeichen erkennbar sind. Erster Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt des Hochsauerlandkreises. Der HSK hat hierzu eine Hotline geschaltet, die unter 0291 94-2202 zu üblichen Bürozeiten (tlw. auch samstags) erreichbar ist. (Siehe hier: https://www.hochsauerlandkreis.de/regionale-themen/corona-aktuell: Corona-Hotline des Hochsauerlandkreises 0291 / 94 – 2202 Sprechzeiten: Montag-Donnerstag 08:00-15:30 Uhr, Freitags 08:00-13:00 Uhr, Samstag-Sonntag: 09:00-13:00 Uhr.)
Das Gesundheitsamt klärt dann über die weiteren notwendigen bzw. möglichen Schritte auf und entscheidet, ob eine Quarantäne, eine Testung oder andere Maßnahmen notwendig sind.
Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber: Eine Infektion mit dem Coronavirus kann - wie bei anderen Atemwegserkrankungen auch - zu diesen Krankheitszeichen führen. Einige Betroffene klagen auch über Durchfall. Bei einem Teil der Patienten geht das Virus mit einem schwereren Verlauf einher und kann zu Atemproblemen und Lungenentzündung führen. Bei den bisher berichteten Fällen verliefen vier von fünf Krankheitsverläufen mild.
Wenn die Sorge besteht, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, sollte zunächst der Hausarzt angerufen werden. Die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes lautet 116117, hier wird Auskunft über den diensthabenden Bereitschaftsdienst gegeben. (Quelle: Land NRW)