Super, Sie haben {{ resultCount }} Treffer gefunden!
Entschuldigung, wir haben leider keine Ergebnisse für Sie gefunden!
Fragen unserer Einwohner, die in Winterberg eine Zweitwohnung besitzen. Fragen der Mitarbeitenden aus den Niederlanden, Belgien und weiteren Ländern außerhalb Deutschlands, Regelungen für alle Personen, die nach NRW einreisen möchten und sich vorher in einem "Risikogebiet" (außerhalb von Deutschland) aufgehalten haben.
Die Übernachtung in ihrer eigenen Wohnung (Eigentumswohnung, sogenannte Zweitwohnung) bzw. in einem dauerhaft angemieteten Stellplatz (Wohnwagen) auf einem Campingplatz ist erlaubt. Sie dürfen zu Ihrem Eigentum hinfahren und dort auch übernachten. Die Zweitwohnung / Stellplatz etc. dürfen nicht für Dritte zur Verfügung gestellt werden. Die Erlaubnis zur Übernachtung gilt weiterhin nur für die Nutzungsberechtigten selbst, nicht für Dritte (auch nicht Familien oder Verwandte). Es gelten die Regelungen zur Einreise (Quarantäne-Pflicht/Testpflicht und Einreiseanmeldung)!
Hinweis für Zweitwohnungsbesitzer aus den Niederlanden, Belgien oder anderen Staaten: Bitte beachten Sie mögliche Regelungen Ihres Heimatlandes, wenn Sie wieder zurück nach Hause fahren. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Meldepflicht der Einreise.
Ja, beides: Alle Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die einen negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorweisen können, der höchstens 48 Stunden vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise unternommen wurde (Einreisetestung). Soweit eine Testmöglichkeit nicht unmittelbar am Ort der Einreise verfügbar ist, kann der Test innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Bis zur Vornahme des Testes ist der Kontakt mit anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes soweit wie möglich zu unterlassen.
Quarantäne bedeutet, "sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von zehn Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesem Gebiet ständig dort abzusondern."
Hinweis für Zweitwohnungsbesitzer aus den Niederlanden, Belgien oder anderen Staaten: Bitte beachten Sie mögliche Regelungen Ihres Heimatlandes, wenn Sie wieder zurück nach Hause fahren und die Pflicht zur Anmeldung Ihrer Einreise (sofern vom Robert-Koch-Institut definiertes Risikogebiet) unter www.einreiseanmeldung.de
An allen Flughäfen mit Tourismus- und Linienflügen aus Risikogebieten bestehen inzwischen Testmöglichkeiten. Auch in den vorhandenen Testzentren, Apotheken oder bei einem Arzt ist es möglich, sich auf eigene Kosten testen zu lassen. Ausgenommen von der Quarantäne- oder Testpflicht sind weiterhin Durchreisende, Binnenschiffer, der kleine Grenzverkehr bei Aufenthalten von unter 24 Stunden, tägliche oder wöchentliche Grenzpendler und Grenzgänger sowie Verwandtenbesuche, Warentransporte und einreisende Diplomaten/Abgeordnete bei Aufenthalten von unter 48 Stunden.“ (Quelle: Land NRW)
Ausgenommen sind zudem:
Ja!
Sie müssen Ihre Einreise nach NRW unbedingt digital anmelden, wenn Sie sich bis zu 10 Tage vorher in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenes Risikogebiet nach NRW einreisen (dies gilt z.B. auch für die Niederlande).
Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten 10 Tage an. Die korrekte und vollständige Angabe aller notwendigen Informationen ist verpflichtend und Sie erhalten im Anschluss ein PDF-Datei als Bestätigung, welches Sie vorweisen können müssen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen.
Hinweis für Einreisen aus den Niederlanden: Geben Sie im Formular als Aufenthaltsort "Niederlande" an und wählen Sie als Region "gesamt Niederlande einschl. der aut. Länder..." an.
Zur Einreise-Anmeldung gelangen Sie mit Klick auf den Link.
Details anzeigenPersonen, die in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien, Nordirland, in der Republik Südafrika oder anderen Virusvarianten-Gebieten aufgehalten haben, müssen sich für die Dauer von 10 Tagen in Quarantäne begeben!
Zur Einreise ist eine Anmeldung über das Portal https://www.einreiseanmeldung.de notwendig!
Diese Personen sind verpflichtet, die zuständige untere Gesundheitsbehörde zu informieren, wenn typische Symptome einer Infektion innerhalb von zehn Tagen nach Einreise auftreten. Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise, wenn die Person über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich Nichtvorliegens einer Infektion verfügt.
Hier geht's zur entsprechenden Verordnung... (externer Link Land NRW)
Details anzeigenNein. Aufgrund der derzeitigen Regelungen sind touristische Übernachtungen untersagt. Das gilt auch für Wohnmobile auf Parkflächen oder an anderer Stelle.
Derzeit und bis zum einschließlich 07.03.2021 besteht ein Übernachtungsverbot für alle privaten (und touristischen) Übernachtungen. Das gilt für alle Beherbergungsarten, also für Campingplätze, Ferienwohnungen und -häuser, Hotels, Gasthäuser, Pensionen oder ähnliche Unterkünfte.
Das ist unabhängig davon, ob der Gast aus dem Ausland oder aus dem Inland stammt.
Geschäftsreisende oder Personen, die zur Ausübung eines Berufs (z.B. Handwerker) übernachten möchten, dürfen dies unter Berücksichtigung der Hygiene- und Abstandsregeln. Dazu gehören auch Leistungssportler, die an internationalen Sportveranstaltungen (zum Beipsiel Bob- und Rodelbahn) teilnehmen.
Das Ordnungsamt ist angehalten, etwaige Verstöße zu kontrollieren und werden mit hohen Bußgeldern für Gastgeber und Gäste geahndet.
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht.
Hier geht es zur akutellen Liste aller Risikogebiete und Virusvarianten-Gebiete (externe Seite des RKI ).
Die Einreise-Regelungen zu Virusvarianten-Gebiete unterscheiden sich zu denen der Risikogebiete (s.o.)!
Details anzeigen