Im Rahmen eines Verfügungsfonds soll privates Engagement zur Entwicklung und Aufwertung des Stadtkerns Winterberg sowie der Ortskerne von Niedersfeld, Siedlinghausen und Züschen als Orte mit Ankerfunktion unterstützt werden. Durch den Verfügungsfonds können mittels finanzieller Zuschüsse kleinteilige Projekte, Aktionen und Maßnahmen angestoßen und umgesetzt und somit die Teilnahme engagierter Akteure an der Weiterentwicklung der Ortskerne gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibel und lokal angepasst einzusetzen. Projekte bestehen aus investiven und investitionsvorbereitenden Maßnahmen. Der Teil der Mittel, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nicht investive Maßnahmen eingesetzt werden.
Der Fonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund & Land und dem städtischen Eigenanteil finanziert. Die weiteren 50% werden als sogenannte "private Mittel" (z. B. Anlieger, Vereine, Private, Sponsoren aus der Wirtschaft etc.) in den Fonds eingestellt. Bis zum 31.12.2023 steht insgesamt ein Gesamtfinanzvolumen von 250.000 € zur Verfügung. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 125.000 € Anteil privater Akteure
- 75.000 € Städtebaufördermittel von Bund und Land + 50.000 € städtischer Eigenanteil
Die Mittel dürfen nur in den definierten Fördergebieten (sogenannte "Städtebauliche Entwicklungsbereiche" in Winterberg, Siedlinghausen, Niedersfeld und Züschen) eingesetzt werden.
Der Zuschuss bzw. öffentliche Anteil darf einen Betrag von 20.000 Euro je Maßnahme nicht überschreiten (das entspricht einer Gesamtinvestitionshöhe von 40.000 Euro). Eine Doppelförderung von Projekten, die durch andere Förderprogramme gefördert werden (könnten), ist ausgeschlossen. Ebenso Maßnahmen, die ausschließlich der Gewinnmaximierung gelten.
Jetzt Antrag stellen: Die Antragsfrist endet am 31. März 2022!