Sondernutzungsflächen der Außengastronomie sind direkt am Gebäude sowie auf dem direkt angrenzenden Parkstreifen möglich. Die konkrete Lage ist im Einzelfall mit dem Ordnungsamt abzustimmen.
Möblierungselemente sind innerhalb eines Betriebes in Materialität, Form und Farbe aufeinander abzustimmen (siehe Ausführungen in der Gestaltungsrichtlinie), müssen kontinuierlich instandgehalten werden, dürfen keine Schäden aufweisen und nur aktuelle, gut lesbare Werbebotschaften präsentieren.
Eine Sondernutzungserlaubnis zur Außenbewirtschaftung umfasst die Erlaubnis zum Aufstellen von Tischen, Sitzgelegenheiten, Sonnenschirmen und Pflanzkübel.
- Heizstrahler und Serviceeinrichtungen bedürfen einer eigenen Abstimmung
- Zelte, Pavillons und Festgarnituren sind nicht zugelassen
- Innerhalb des genehmigten Freisitzes eines Gastronomiebetriebs ist max. ein Kundenstopper erlaubt
- Sondernutzungsflächen der Außengastronomie kann über Einfassungen zur Fahrbahn und zu den Parkstreifen hin optisch abgegrenzt sein (gilt nicht für Marktplatz).
- Podeste oder individuelle Bodenbeläge sind nicht gestattet, Möblierungselemente müssen auf Bodenbelag der Straße / Wege / Plätze stehen
Tische und Bestuhlung
im Detail siehe §5 oder S. 14 der Gestaltungsrichtlinie
Vorgaben zur Materialität und Farbgebung
Schirme und Markisen
im Detail siehe §5 oder S. 15 der Gestaltungsrichtlinie
Vorgaben zu Konstruktion & Form, Gestaltung & Materialität, Maße & Werbung, u.A.:
- 2,00 m Durchmesser, mind. 2,20 lichte Höhe (2,50 m bei Markisen), max. Höhe bis Unterkante Geschossdecke 1. OG,
- Mindestabstand zum Fahrbahnrand 0,50m
- max. 15% der Schirmfläche darf für Eigenwerbung genutzt werden, Fremdwerbung bzw. Waren- und Firmenzeichen nur in untergeordneter Form
Einfriedung
im Detail siehe §5 oder S. 16 der Gestaltungsrichtlinie
Vorgaben zu Konstruktion, Materialität, Farbgebung und Werbung, u.A.:
- Einfriedung muss im Winter demontierbar sein
- Werbung ist auf den Einfriedungen unzulässig
Pflanzkübel
im Detail siehe §5 oder S. 17 der Gestaltungsrichtlinie
Vorgaben zur Materialität
Kundenstopper und Deko-Fahnen
im Detail siehe §5 oder S. 17 der Gestaltungsrichtlinie
Vorgaben zu Materialität und Maße, u.A.
- Kundenstopper max. Format DIN A1, nicht höher als 1,40m
- Deko-Fahne max. 3 x 1 m (Höhe x Breite)
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