Taxibob - Gruppenangebot

Beschreibung

Wir bieten den außergewöhnlichsten Adrenalinkitzel!


Nehmt Platz in unserem Rennbob-Taxi und jagt mit bis zu 130 km/h durch den Eiskanal der VELTINS-EisArena in Winterberg im Hochsauerland! Das Erlebnis der ganz besonderen Art im schnellsten Taxibob Europas! Ein erfahrener Bobpilot und drei Gäste bilden jeweils ein Team, mit dem Ihr durch eine der schnellsten und modernsten Kunsteisbahnen Europas und der Welt fahrt.
Genießt die Fahrt mit der “Formel 1 des Wintersports” durch die 1600 m lange Bobröhre und erlebt den ca. 60 Sekunden langen Nervenkitzel in einem originalen Viererbob!

Die häufigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Taxibob findet ihr übrigens hier: https://www.veltins-eisarena.de/faqs


Ablauf

• Bitte findet Euch 90 Minuten vor der gebuchten Startzeit am Check-In in der VELTINS-EisArena Lounge ein. Bitte kommt nicht direkt zum Bobstart! Die angegebene Uhrzeit eures gebuchten Termins ist die Startzeit des ersten Bobs.

• Anreiseadresse: Buchenweg 52, 59955 Winterberg. Sie parken dort auf dem Parkplatz hinter dem
grünen Tor und laufen von dort zur VELTINS-EisArena Lounge zum Check-In. Siehe Anfahrtsplan.

• Am Check-In zeigt ihr eure Buchungsbestätigung vor und unterschreibt unsere Teilnahmebedingungen und die Haftungsausschlusserklärung. Hier bekommt Ihr auch den Fahrchip ausgegeben. Durch den Fahrchip wissen unseren Kollegen im Auftransport und am Start dass ihr eine Fahrt im Taxibob gebucht habt.

• Nach dem Check-In fahren wir Euch von der Lounge in 6er Gruppen direkt zum Bobstart. Wann ihr vor dem Gebäude eingesammelt werdet, erfahrt ihr nach dem Check-In.

• Unsere Mitarbeiter suchen dann am Bobstart gemeinsam mit Euch den richtigen Helm aus, falls Ihr keinen eigenen Integralhelm besitzt.

• Anschließend stellen unsere Piloten ein Team aus drei Gästen zusammen. Seid nicht enttäuscht, wenn aus unterschiedlichen Gründen das "Wunschteam" nicht gemeinsam in einem Bob fahren kann.  

• Dann heißt es rein in den Bob und Abfahrt genießen!

• Zum Abschluss bekommt Ihr noch eure Urkunde ausgehändigt und könnt am Kiosk mit einem Glühwein etc. auf Eure gemeisterte Fahrt anstoßen!


Zusätzliche Wichtige Hinweise:
- Die Uhrzeit Eures gewählten Taxibobtermins ist die Abfahrt des ersten Bobs. Die angegebene Uhrzeit eures gebuchten Termins ist die Startzeit des ersten Bobs. - Bringt möglichst Euren eigenen Integralhelm mit für Abfahrt. Alternativ haben wir die gängigsten Helmgrößen auch für Euch vor Ort.
- Eine Sturmhaube oder ein Multifunktionstuch unter dem Helm sind Pflicht. Ein Multifunktiontuch im Design der VELTINS-EisArena könnt Ihr gegen eine Gebühr von 5,00 € beim Check-In kaufen.
- Handschuhe und angemessene Winterbekleidung und warme und winterfeste Schuhe werden mehr als empfohlen!


Wer darf in den Bob?
Könnt Ihr alle folgenden Punkte bejahen, nehmen wir Euch jederzeit gerne mit:
•    Mindestens 16 Jahre alt
•    Größer als 1,50 Meter.
•    Körperlich fit.
•    Kein Einfluss berauschender Mittel.
•    Keine Herz-Kreislauf-Beschwerden / Krankheiten.
•    Keine Wirbelsäulenerkrankung.
•    Nicht schwanger.

Weitere Informationen

Abweichend sind folgende Stornierungsbedingungen gültig:

6 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei,

ab 6 Wochen vor der Veranstaltung 25% des Gesamtrechnungsbetrags,

3 Wochen vor der Veranstaltung 50% des Gesamtrechnungsbetrags,

1 Woche vor der Veranstaltung 80% des Gesamtrechnungsbetrags

 

 

 

Stornierungs­bedingungen

kostenfreie Stornierungen 14 Tage vor dem Erlebnistermin 50 % Stornierungskosten des Gesamtpreise ab dem 13. - 7. Tag 100 % Stornierungskosten ab dem 6 Tag vor dem Erlebnistermin

Zahlungs­bedingungen

100% bei Buchung

Einlösebedingungen

Teilnahmebedingungen und Haftungsvereinbarung der Olympic Bobrace GbR für Gästebobabfahrten


1. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gästebobabfahrten durch die Olympic Bobrace GbR, deren Gesellschafter ausschließlich erfahrene Bobpiloten sind, in deren Verantwortung durchgeführt werden. Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH stellt der Olympic Bobrace GbR lediglich die Kunsteisbahn für die Gästebobabfahrten zur Verfügung. Die Erfüllung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten, die aus und im Zusammenhang mit der Durchführung einer Gästebobabfahrt entstehen, obliegt ausschließlich der Olympic Bobrace GbR.


2. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ein besonderes Risiko darstellt. Auch wenn Sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen, so sind die Piloten der Olympic Bobrace GbR in jedem Einzelfall berechtigt, über die Mitfahrt eines Gastes zu entscheiden. Die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist stets nur möglich, wenn die nachfolgenden Sicherheitsregeln eingehalten und die untenstehende Haftungserklärung akzeptiert werden.


a. Eine Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Mitfahrberechtigt sind nur diejenigen Personen, die ein gültiges Ticket haben und die Geltung der Teilnahmebedingungen einschließlich der Haftungsvereinbarung bei der Anmeldung am Anmeldeschalter durch persönliche Unterschrift vor Beginn der Gästebobabfahrt bestätigt haben. Der Ausfall eines Termins oder Zeitverschiebungen sind möglich. Der Ausschluss eines Mitfahrers liegt im Ermessen des Veranstalters und der verantwortlichen Piloten.

b. Sollten Sie unter gesundheitlichen Einschränkungen wie etwa Bandscheibenvorfällen oder sonstigen Wirbelsäulenleiden, Asthma, Herz‐ und Kreislaufbeschwerden oder Erkrankungen des Nervensystems oder der Organe leiden, sollten Sie auf die Gästebobabfahrt verzichten. Gleiches gilt für Schwangere. In jedem Fall lassen Sie sich bitte zuvor durch einen Arzt über das Risiko beraten.

c. Die Mitfahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ist ausdrücklich untersagt. Jeder Bobpilot ist berechtigt, einem Mitfahrer die Mitfahrt zu untersagen, wenn dieser erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen steht.

d. Bitte achten Sie darauf, dass die Taschen Ihrer Bekleidung geschlossen sind und Sie kein Equipment mitführen, welches andere Personen schädigen könnte.

e. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Mund leer ist (z.B. kein Kaugummi) und Sie Ihre Brille absetzen.

f. Die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist nur mit einem Integralhelm möglich. Bitte überprüfen Sie den Sitz des Helms, den Verschluss des Kinnriemens und informieren Sie die Bobpiloten sofort, wenn sie damit Schwierigkeiten haben.

g. Sämtlichen weiteren Anweisungen der Bobpiloten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.


3. Haftungsvereinbarung

a. Ich bin mir darüber bewusst, dass die Mitfahrt in einem Bob grundsätzlich Risiken auch für Körper und Gesundheit mit sich bringt. Mir ist bewusst, dass auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Attraktion schwerste Verletzungen entstehen können. Um Verletzungen möglichst zu vermeiden und bestehende Risiken zu minimieren, sind mir die Teilnahmebedingungen bekanntgemacht worden. Ich akzeptiere diese für mich als verbindlich. 

b. Darüber hinaus werde ich allen Anweisungen des Veranstalters und der eingesetzten Bobpiloten unverzüglich Folge leisten. 

c. Die Haftung der Olympic Bobrace GbR ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt: Eine Haftung der Olympic Bobrace GbR für die Folgen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Olympic Bobrace GbR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Olympic Bobrace GbR beruhen. 


Unberührt bleibt ferner die Haftung der Olympic Bobrace GbR für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Olympic Bobrace GbR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Olympic Bobrace GbR beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Olympic Bobrace GbR und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf).


Teilnahmebedingungen und Haftungsvereinbarung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für Gästebobabfahrten


1. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Gästebobabfahrten durch die Olympic Bobrace GbR, deren Gesellschafter ausschließlich erfahrene Bobpiloten sind, in deren Verantwortung durchgeführt werden. Die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH stellt der Olympic Bobrace GbR lediglich die Kunsteisbahn für die Gästebobabfahrt zur Verfügung. Die Erfüllung sämtlicher Verkehrssicherungspflichten, die aus und im Zusammenhang mit der Durchführung einer Gästebobabfahrt entstehen, obliegt ausschließlich der Olympic Bobrace GbR.


2. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ein besonderes Risiko darstellt. Auch wenn Sie bereit sind, dieses Risiko einzugehen, so sind die Piloten der Olympic Bobrace GbR in jedem Einzelfall berechtigt, über die Mitfahrt eines Gastes zu entscheiden. Die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist stets nur möglich, wenn die nachfolgenden Sicherheitsregeln eingehalten und die untenstehende Haftungserklärung akzeptiert werden.


a. Eine Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Mitfahrberechtigt sind nur diejenigen Personen, die ein gültiges Ticket haben und die Geltung der Teilnahmebedingungen einschließlich der Haftungsvereinbarung bei der Anmeldung am Anmeldeschalter durch persönliche Unterschrift vor Beginn der Gästebobabfahrt bestätigt haben. Der Ausfall eines Termins oder Zeitverschiebungen sind möglich. Der Ausschluss eines Mitfahrers liegt im Ermessen des Veranstalters und der verantwortlichen Piloten. 

b. Sollten Sie unter gesundheitlichen Einschränkungen wie etwa Bandscheibenvorfällen oder sonstigen Wirbelsäulenleiden, Asthma, Herz‐ und Kreislaufbeschwerden oder Erkrankungen des Nervensystems oder der Organe leiden, sollten Sie auf die Gästebobabfahrt verzichten. Gleiches gilt für Schwangere. In jedem Fall lassen Sie sich bitte zuvor durch einen Arzt über das Risiko beraten.

c. Die Mitfahrt unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ist ausdrücklich untersagt. Jeder Bobpilot ist berechtigt, einem Mitfahrer die Mitfahrt zu untersagen, wenn dieser erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen steht. 

d. Bitte achten Sie darauf, dass die Taschen Ihrer Bekleidung geschlossen sind und Sie kein Equipment mitführen, welches andere Personen schädigen könnte. 

e. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Mund leer ist (z.B. kein Kaugummi) und Sie Ihre Brille absetzen.

f. Die Teilnahme an einer Gästebobabfahrt ist nur mit einem Integralhelm möglich. Bitte überprüfen Sie den Sitz des Helms, den Verschluss des Kinnriemens und informieren Sie die Bobpiloten sofort, wenn sie damit Schwierigkeiten haben.

g. Sämtlichen weiteren Anweisungen der Bobpiloten ist uneingeschränkt Folge zu leisten.


3. Haftungsvereinbarung

a. Ich bin mir darüber bewusst, dass die Mitfahrt in einem Bob grundsätzlich Risiken auch für Körper und Gesundheit mit sich bringt. Mir ist bewusst, dass auch bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Attraktion schwerste Verletzungen entstehen können. Um Verletzungen möglichst zu vermeiden und bestehende Risiken zu minimieren, sind mir die Teilnahmebedingungen bekanntgemacht worden. Ich akzeptiere diese für mich als verbindlich. 

b. Darüber hinaus werde ich allen Anweisungen des Veranstalters und der eingesetzten Bobpiloten unverzüglich Folge leisten. 

c. Die Haftung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH als Veranstalter ist nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen beschränkt: Eine Haftung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für die Folgen fahrlässiger Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH beruhen.


Unberührt bleibt ferner die Haftung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH beruhen. Bei fahrlässig verursachten Sach‐ und Vermögensschäden haften die Sportzentrum Winterberg Hochsauerland GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf).

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