Winterberg. Der Schutz der Verbraucher rückt mehr und mehr in den Fokus. Zuerst kam die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), jetzt folgt mit der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie ein weiteres gesetzliches Instrumentarium, um den Verbraucher bzw. Reisenden besser zu schützen. Mehr Rechte für Reisende, eine überarbeitete Definition des Begriffs Pauschalreise und mehr Pflichten zum Beispiel für Reisebüros sind nur einige Merkmale dieser neuen Richtlinie, die seit dem 01. Juli 2018 anzuwenden ist. Die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH (WTW) nimmt dies zum Anlass, um nicht nur Hoteliers, sondern auch Ferienwohnungs- und Pensions-Betreiber sowie touristische Leistungsanbieter und Interessierte über die umfangreichen Änderungen und Auswirkungen der EU-Pauschalreiserichtlinie zu informieren.
Diese Info-Veranstaltung findet am Dienstag, 31. Juli, um 15 Uhr im Panoramaraum der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH statt. Dozent Patrick Schröder (wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat-, Verfahrens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Bielefeld) wird ausführlich Stellung nehmen, informieren und natürlich für Fragen zur Verfügung stehen. „Wir möchten - wie beim Thema DSGVO schon geschehen – auch die neue Pauschalreiserichtlinie sowie deren Auswirkungen kompetent erläutern, um unseren Anbietern insbesondere im touristischen Bereich Sicherheit und Unterstützung zu geben“, sagt Winterbergs Tourismus-Direktor Michael Beckmann.
Die WTW bittet um Anmeldung bis zum 30. Juli bei Linda Brieden unter linda.brieden@winterberg.de oder 02981925013.