Die aktuellen Einschränkungen, die das Land NRW im Rahmen der Pandemiebekämpfung erlassen hat, können auch Deine Reiseplanungen beeinflussen oder beeinträchtigen.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung zu privaten (touristischen) Zwecken vorerst bis einschließlich 07. März 2021 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informiere Dich daher, ob Du im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden darfst. Rechts findest Du einige wichtige Links, die Dir Deine wichtigsten Fragen hoffentlich beantworten können.
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