Denkmäler sind nach § 3 des Denkmalschutzgesetzes NW in die Denkmalliste einzutragen. Für alle Maßnahmen, die an einem Denkmal oder in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals durchgeführt werden sollen, ist vor Beginn der Maßnahme eine Denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz bei der Stadt Winterberg als Untere Denkmalbehörde zu beantragen.
Die Unteren Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe.