Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Gebühren
11 Euro für eine einfache Meldeauskunft
15 Euro für eine erweiterte Meldeauskunft
15 - 50 Euro für eine Auskunft mit großem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft)
40 – 100 Euro für eine Auskunft mit örtlicher Ermittlung
Zahlungsart
Die Auskunftsgebühr ist der Anfrage beizufügen.
Benötigte Unterlagen
Antrag mit den Meldedaten der Person, soweit sie Ihnen bekannt sind. Sie können den Antrag formlos stellen.
Bestätigung im Antrag, dass Sie die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden. Wenn die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden sollen, müssen Sie im Antrag den Verwendungszweck mitteilen.
Bei einer erweiterten Meldeanfrage: der Nachweis eines berechtigten oder rechtlichen Interesses