Corona bestimmt nun nicht länger den Alltag.
Daher wurde am Freitag den 03.02.2023 zum letzten mal hier am Oversum getestet.
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Corona bestimmt nun nicht länger den Alltag.
Daher wurde am Freitag den 03.02.2023 zum letzten mal hier am Oversum getestet.
mehrUns erreichen immer wieder Fragen zu Terminen in unserem Testzentrum am Oversum,
deswegen möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Oben auf dieser Internetseite finden Sie Kontaktdaten und Buchungslinks für weitere Teststellen in Winterberg und Umgebung. Sie können also auch einen Termin in einer anderen Teststelle online buchen. Einige Anbieter testen auch ohne Anmeldung.
PCR-Testungen können wir nicht ohne Termin durchführen. Sie müssen also für die Vornahme eines PCR-Tests unbedingt einen besonderen Termin buchen. Bei einem PCR-Test entnehmen wir in unserer Teststelle am Oversum das Testmaterial mittels Abstrich. Die Auswertung erfolgt durch das Labor Limbach. Dazu gibt es bestimmte Zeiten, zu denen Ihr Testmaterial dem Labor zugeführt werden kann.
Die Kosten für eine PCR-Testung werden durch den Bund getragen, sofern eine berechtigte PCR-Testung vorliegt, die Einzelheiten regelt die Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Hat ein Test iin einer Bürgerteststelle ein positives Testergebnis, soll umgehend ein bestätigender PCR-Test erfolgen.
Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis das Laborergebnis zur Verfügung steht.
PCR-Testungen für den privaten Gebrauch (z.B. für Reisen) sind kostenpflichtig. Wir erheben für die Entnahme eine Gebühr von 25 Euro, das Labor Limbach berechnet zusätzlich rund 70 Euro.
Infoseite des Labor Limbach, Heidelberg:
Details anzeigenPersonen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) oder mindestens einem Coronaschnelltest zu unterziehen.
Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis oder positivem PCR-Pool-Test bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.
Auch weiterhin müssen Personen, die sich einem Schnelltest unterziehen möchten, die Tests selbst bezahlen. Die Testverordnung gilt bis Ende Februar 2023. Ausnahme: Es liegt ein besonderer Grund vor. Dann nämlich sind die Tests entweder kostenfrei.
Daher nimmt die Vornahme eines Schnelltests ein wenig mehr Zeit in Anspruch, denn wir sind verpflichtet, einige zusätzliche Daten aufzunehmen (z.B. den Grund für den Test, der Nachweis für die Begründung, Unterschriften).
mehrMit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, glaubhaft gemacht werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Details anzeigenWenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
In der Teststelle der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH eam Oversum kostet ein Schnelltest 10 Euro.
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.
Mehr Fragen und Antworten auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Details anzeigenHusten, Schnupfen, Kopfschmerz oder Halsweh?
Personen mit Krankheitsmerkmalen, wie Erkältung oder anderen erkennbaren Symptomen, dürfen wir in unserer Teststelle nicht testen. In diesem Fall muss Kontakt zum Hausarzt gesucht werden.
Hier gibt es Infos zum hausärztlichen Notdienst.
Wenn es ein NOTFALL ist, wo dringend Hilfe geboten ist, rufen Sie den Notruf / Rettungsdienst unter 112
Testergebnisse sind ab Testvornahme 24 Stunden gültig.
Bürger-Teststelle für Schnelltests
montags bis freitags: 13.00 - 15.00 Uhr
samstags und sonntags: 12.00 - 17.00 Uhr
Renauweg 54
59955 Winterberg-Altastenberg