Corona bestimmt immer noch - mehr oder weniger - den Alltag.
Wir sind auch weiterhin für Sie da und haben unser Testangebot angepasst.
Die Öffnungszeiten der Teststelle am Oversum finden Sie unten.
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Corona bestimmt immer noch - mehr oder weniger - den Alltag.
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mehrSeit dem 30. Juni 2022 müssen Personen, die sich einem Schnelltest unterziehen möchten, die Tests selbst bezahlen. Ausnahme: Es liegt ein besonderer Grund vor. Dann nämlich sind die Tests entweder kostenfrei oder es muss eine Zuzahlung von 3 Euro geleistet werden.
Daher nimmt die Vornahme eines Schnelltests jetzt ein wenig mehr Zeit in Anspruch, denn wir sind verpflichtet, einige zusätzliche Daten aufzunehmen (z.B. den Grund für den Test, der Nachweis für die Begründung, Unterschriften).
mehrMit dem Anspruch auf Bürgertests sollen besonders vulnerable Personen geschützt werden, unter anderem jene, die derzeit nicht geimpft werden können. Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben daher:
Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss ein ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor, gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen.
Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. das auf der Internetseite des BMG eingestellte Musterformular (PDF, nicht barrierefrei, 6 KB) nach Bestätigung durch das Pflegeheim genutzt werden. Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, glaubhaft gemacht werden.
Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.
Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand glaubhaft machen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.
Details anzeigenAuch bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Wer einen solchen Test braucht, wird weiterhin vom Staat unterstützt. Er muss sich künftig aber mit 3 Euro beteiligen. Das gilt bei:
Ja. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z. B. mit dem Vorzeigen der Corona-Warn-App mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ oder der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, einer Reservierungsbestätigung, einer Einladung zu einer Feier oder einem sonstigen Nachweis, woraus sich eine Teilnahme am selben Tag ableiten lässt. In einigen Fällen wird eine Teilnahme an einer Veranstaltung auch aus sich heraus plausibel sein, etwa bei Dorffesten im eigenen Dorf oder bei entsprechender Kleidung im Umfeld eines traditionellen Festes (Karneval, Oktoberfest).
Der Kontakt mit einer vulnerablen Person am selben Tag kann mittels einer Selbstauskunft glaubhaft gemacht werden; dies kann in der ohnehin bei Eigenbeteiligung von 3 Euro abzugebenden Selbstauskunft, zum Beispiel im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs, schriftlich festgehalten werden.
Details anzeigenWenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum weiterhin möglich, muss aber selbst bezahlt werden.
In der Teststelle der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH eam Oversum kostet ein Schnelltest 10 Euro.
Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.
Mehr Fragen und Antworten auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
Details anzeigenHusten, Schnupfen, Kopfschmerz oder Halsweh?
Personen mit Krankheitsmerkmalen, wie Erkältung oder anderen erkennbaren Symptomen, dürfen wir in unserer Teststelle nicht testen. In diesem Fall muss Kontakt zum Hausarzt gesucht werden.
Hier gibt es Infos zum hausärztlichen Notdienst.
Wenn es ein NOTFALL ist, wo dringend Hilfe geboten ist, rufen Sie den Notruf / Rettungsdienst unter 112
Testergebnisse sind ab Testvornahme 24 Stunden gültig.
Aktuell (Stand 4. Juli) haben wir Montags, Mittwochs und Samstags am Vormittag (8-11 Uhr) geöffnet.
Freitags sind wir von 17 bis 19 Uhr für Sie da.
Dienstags, Donnerstags und Sonntags ist die Teststelle am Oversum geschlossen.
mehrTag | Öffnungszeit |
montags | 08:00 - 11:00 Uhr |
dienstags | geschlossen |
mittwochs | 08:00 - 11:00 Uhr |
donnerstags | geschlossen |
freitags | 17:00 - 19:00 Uhr |
samstags | 08:00 - 11:00 Uhr |
sonntags | geschlossen |
Wir sind per E-Mail für Terminanfragen erreichbar: testzentrum@winterberg.de Telefon: 02981 9250 996
Wir sind direkt an der Tourist-Info am Oversum. Parkplätze sind vorhanden, Anschrift: Am Kurpark 6
Betreiberin ist die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH
Das Telefon ist nur zu den Öffnungszeiten der Teststelle besetzt. Sie erreichen uns unter 02981 9250996. Sie können uns zur Vereinbarung eines Termins für eine PCR-Testung eine Terminanfrage an testzentrum@winterberg.de senden.
mehr
Uns erreichen immer wieder Fragen zu Terminen in unserem Testzentrum am Oversum,
deswegen möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:
Sie können für die Teststelle Oversum einen Termin buchen. Klicken Sie hier...
Sofern dort zu lesen ist "An diesem Tag gibt es leider keine verfügbaren Plätze mehr." sind alle verfügbaren Testkapazitäten für diesen Tag bei uns ausgebucht. In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen zusätzlichen Termin an dem betreffenden Tag anbieten, jedoch haben andere Teststellen vielleicht noch Termine frei.
Oben auf dieser Internetseite finden Sie Kontaktdaten und Buchungslinks für weitere Teststellen in Winterberg und Umgebung. Sie können also auch einen Termin in einer anderen Teststelle online buchen. Einige Anbieter testen auch ohne Anmeldung.
PCR-Testungen können wir nicht ohne Termin durchführen. Sie müssen also für die Vornahme eines PCR-Tests unbedingt einen besonderen Termin buchen. Bei einem PCR-Test entnehmen wir in unserer Teststelle am Oversum das Testmaterial mittels Abstrich. Die Auswertung erfolgt durch das Labor Limbach. Dazu gibt es bestimmte Zeiten, zu denen Ihr Testmaterial dem Labor zugeführt werden kann.
Die Kosten für eine PCR-Testung werden durch den Bund getragen, sofern eine berechtigte PCR-Testung vorliegt, die Einzelheiten regelt die Coronavirus-Testverordnung des Bundes. Hat ein Test iin einer Bürgerteststelle ein positives Testergebnis, soll umgehend ein bestätigender PCR-Test erfolgen.
Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis das Laborergebnis zur Verfügung steht.
PCR-Testungen für den privaten Gebrauch (z.B. für Reisen) sind kostenpflichtig. Wir erheben für die Entnahme eine Gebühr von 25 Euro, das Labor Limbach berechnet zusätzlich rund 70 Euro.
Infoseite des Labor Limbach, Heidelberg:
Details anzeigenPersonen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einer Teststelle unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) oder mindestens einem Coronaschnelltest zu unterziehen.
Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis oder positivem PCR-Pool-Test bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, vermeiden und die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten.
Schnelltests (Nasenrachenabstrich) - Voranmeldung notwendig
digitale Terminvorgabe über die Buchungssoftware (klicke auf diesen Link)
PCR-Tests: Anmeldung per E-Mail oder telefonisch notwendig
Sie erreichen uns unter folgender Rufnummer:
02981 9250 996
oder per Mail testzentrum(at)winterberg.de
Am Kurpark 6
59955 Winterberg
Eine FAQ-Liste zu den häufigsten Fragen zum Testzentrum finden Sie hier.
Corona- Schnelltest Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 9:00 Uhr
PCR- Test + Schnelltests ohne Anmeldung zu den Schnelltest- Öffnungszeiten möglich, einfach am Abstrichfenster klingeln.
Derzeit sind unsere Telefonleitungen häufig überlastet.
Einfach zu den Schnelltest- Öffnungszeiten am Testfenster melden.
Aktuelle Infos auch im Google-Eintrag der Praxis
Dr. Nieswand
Nuhnestraße 6
59955 Winterberg