Um die mittel- bis langfristig angelegte Umsetzung der im Tourismuskonzept enthaltenen Maßnahmen und damit auch die Weiterentwicklung des gesundheitsorientierten Kurortes Winterberg insgesamt finanzieren zu können, ist eine Anpassung der Kurbeiträge notwendig. Mit insgesamt 2,89 Mio. Euro werden für das kommende Jahr die Aufwendungen beziffert, die nach dem Kostendeckungsprinzip durch die Kurabgabe refinanziert werden sollen.
In den kommenden Jahren wollen und müssen wir uns gegenüber dem Wettbewerb in anderen Destinationen abheben und unsere Alleinstellungsmerkmale stärken und nach vorne stellen. Denn auch andere Regionen und Feriengebiete investieren in Infrastruktur und Marketing. So schauen wir natürlich nicht nur auf vergleichbare Mittelgebirgsregionen, sondern orientieren uns auch an den innovativen Marktführern, setzen gleichzeitig aber selbst Trends.
Wir werden dem Rat der Stadt Winterberg für die Beratung in seiner Sitzung am 15.12.2023 eine Erhöhung des Kurbeitrags ab dem 1.1.2024 um 50 Cent in Winterberg (Kernstadt) sowie 25 Cent in den Ortsteilen vorschlagen. Dazu wird eine umfassende öffentliche Verwaltungsvorlage vorgelegt, in der die Gründe hierfür aufgeführt werden. Sie können diese später auch im Bürgerinformationssystem nachlesen. Für das Jahr 2024 werden Kurbeitragserlöse in Höhe von insgesamt 2,79 Mio. Euro angestrebt. Die Mittelverwendung ist dabei zweckgebunden.
Der Mittelwert der Kurtaxen in Deutschland beträgt 3,23 € pro Person und Tag/Übernachtung. So haben zwischenzeitlich auch weitere Urlaubsorte den Kurbeitrag erhöht oder planen dieses. Die letzte allgemeine Kurbeitragserhöhung in Winterberg wurde im Jahr 2015 beschlossen, danach folgten Anpassungen in Zusammenhang mit dem Tourismuskonzept (sogen. „WinterbergCent, AstenCent und NeuastenCent“). Der freiwillige Beitrag in den Nicht-Kurorten steigt ebenfalls um 25 Cent.
Die Finanzen der Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH
Der Kurbeitrag und die weiteren Finanzmittel, die im Wesentlichen die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH verwaltet, werden im Rahmen des Wirtschaftsplans dargestellt und durch das zuständige politische Gremium, nämlich die Gesellschafterversammlung, beschlossen. Zudem erfolgt der Mitteleinsatz im Sinne des Tourismuskonzepts auch in Abstimmung mit dem Tourismus- und Marketingbeirat, einem Gremium mit Vertretern/innen unterschiedlicher Leistungsträger. Wir berichten zudem in unterschiedlichen Netzwerken und Zusammenkünften über den Finanzmitteleinsatz, so wie wir es bisher auch getan haben.
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