Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) führt die Europäische Union neue Vorgaben für die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen ein. Ab dem 27. September 2026 gilt diese auch in Deutschland.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden oder nicht belegbaren Umweltaussagen (Greenwashing) zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen. Da die neuen Regelungen auch die touristische Kommunikation betreffen, hier einige Empfehlungen:
Prüfen Sie die Inhalte Ihrer Webseite, Printprodukte und Social Media Kanäle in folgenden Schritten:
Vermeiden Sie generelle Aussagen wie:
Wichtig: Keine Panik und keinesfalls das gesamte Thema Nachhaltigkeit aus der Kommunikation streichen. Wer Nachhaltigkeitsaussagen sorgfältig prüft und transparent kommuniziert, erfüllt bereits eine wichtige Voraussetzung für eine rechtskonforme Kommunikation. Sollten trotz aller Sorgfalt unbeabsichtigte Fehler auftreten, führt dies nicht automatisch zu einer hohen Sanktion. Entscheidend ist, erkannte Mängel zeitnah zu korrigieren und die Kommunikation entsprechend anzupassen. Je nach Einzelfall kann den Verantwortlichen zunächst Gelegenheit gegeben werden, die beanstandeten Angaben zu berichtigen.
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