Von der Förderung sind gemäß Nummer 2.7.1 GRW-Koordinierungsrahmen insbesondere Unternehmen ausgeschlossen, die aufgrund der Art der Haupttätigkeit in der Betriebsstätte den nachfolgend dargestellten Bereichen der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts, Ausgabe 2025, zuzuordnen sind:
a) A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,
b) B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,
c) C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit Stahlindustrie gemäß Artikel 13 Buchstabe a AGVO in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO,
d) D - Energieversorgung,
e) E - Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, außer 38.21 Verwertung von Werkstoffen und außer 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung,
f) F - Baugewerbe,
g) G 46.1 – Handelsvermittlung,
h) G 46.7 - Handel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,
i) G 47 - Einzelhandel,
j) H - Verkehr im Sinne des Artikels 13 Buchstabe b AGVO in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO und Lagerei, außer 49.34 Personenbeförderung mit Seilbahnen und Skiliften, sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und außer 52.25 Erbringung von Logistikdienstleistungen,
k) I 55.4 - Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen,
l) I 56 - Gastronomie, außer in Kombination mit I 55 Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25% der Umsätze erzielt werden müssen,
m) J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten, außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2 mit Verlegen von Büchern, Zeitschriften, Software, Herstellung und Nachbereitung von Filmen sowie Tonstudios und Musiklabels,
n) K 61 – Telekommunikation,
o) L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,
p) M - Grundstücks- und Wohnungswesen,
q) N - Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, außer 71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros sowie technische, physikalische und chemische Untersuchung als auch 72 Forschung und Entwicklung und 73 Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung,
r) O - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,
s) P - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung,
t) Q - Erziehung und Unterricht,
u) R - Gesundheits- und Sozialwesen,
v) S - Kunst, Sport und Erholung, soweit es sich nicht um 93.2 mit Vergnügungs- und Themenparks oder die Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung handelt und die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen,
w) T - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, außer 96.23 Day Spas, Saunas und Dampfbäder soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen,
x) U - Private Haushalte mit Hauspersonal, sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt, oder
y) V - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften.