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Unterstützung für Investitionen Beratung, Förderung und Unterstützung für heimische Unternehmen und Investoren

Die Unterstützung und Beratung der heimischen Unternehmen sowie Investoren ist im Team Wirtschaft Winterberg eine Herzensangelegenheit. 

  • Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite, um gemeinsam die Wirtschaft in Winterberg zu stärken und erfolgreiche Perspektiven für die Zukunft zu schaffen. 
  • Wir setzen uns gemeinsam mit den Kolleg:innen der Wirtschaftsförderung HSK dafür ein, dass Unternehmen und Investoren in Winterberg die besten Bedingungen vorfinden und ihr volles Potenzial entfalten können. 
  • Mit unserer Expertise und unserem Engagement unterstützen wir Sie gerne auf den verschiedenen Wegen zum wirtschaftlichen Erfolg in Winterberg.

Aktuell laufende Förderprogramme haben wir zur ersten Information im Nachgang aufgeführt! Gerne klären wir aber alle weiteren Fragen in einem persönlichen Gespräch! Sprechen Sie uns an!

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) Förderung für heimische Unternehmen!

Gewerbliche Unternehmen aus dem Stadtgebiet Winterberg können sich Vorhaben fördern lassen, die das Unternehmen langfristig sichern,  Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern und maßgeblich zur Modernisierung und Transformation beitragen.

Auch Unternehmen aus der Tourismuswirtschaft können gefördert werden.

Wichtig zu wissen:

  • Das Investitionsvolumen muss in der Regel mindestens 150.000 € betragen.
  • Die Förderquote hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab. Mehr dazu: siehe unten
  • Bei allen Förderprogrammen gilt: Erst beantragen, dann loslegen!
  • Befristung: Die Förderrichtline gilt bis zum 31.12.2027. Anträge können also nur bis Ende 2027 gestellt werden.

Dieses Förderprogramm zählt zu den attraktivsten Förderinstrumenten für den Mittelstand und das Gastgewerbe in unserer Region. Wer also mittelfristig Investitionen plant, sollte unbedingt prüfen lassen, ob dieses Programm eingesetzt werden kann.

Die Wirtschaftsförderung Winterberg hilft dabei, die notwendigen Kontakte zu knüpfen und unterstützt bei den Förder- und Beratungsgesprächen, wenn es gewünscht ist.

Für die Bearbeitung dieses Förderprogramms ist die NRW.BANK zuständig. Wir haben auf dieser Seite einige Informationen zusammengefasst. Eine ausführliche Programmbeschreibung kann auf den Infoseiten der NRW.BANK nachgelesen werden.
zur GRW-Infoseite der NRW.BANK

Grundlage für das Förderprogramm ist die GRW-Förderrichtlinie. Sie wurde am 1. April im Ministerialblatt veröffentlich
zur GRW-Förderrichtline

Symbolbild Förderung mit Geldsack mit Euro-Zeichen

Kurzüberblick: Das Förderprogramm GRW

praktische Beispiele für Fördermöglichkeiten

Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte (z.B. Anbau, Neubau)

Änderung des Produktionsprozesses, Produktion neuer, bisher nicht hergestellter Produkte

Nachfolge im Unternehmen, Betriebsübernahmen zur Sicherung der Betriebsstätte

Kauf einer Maschine

Investitionen in den Tourismus, z.B. Schaffung eines Wellnessbereichs, Schaffung oder Erweiterung von Barrierefreiheit, Modernisierung der Gastronomie/Küche (nur für Betriebe mit gleichzeitiger Beherbergung möglich), Bau eines Freizeitangebotes

Schulungen und Markteinführung, z.B. im Bereich KI

Weitere Fördergegenstände sind in der GRW-Förderrichtlinie unter der Nr. 3.2 nachzulesen

Erst Antrag stellen, dann anfangen!

Nicht zu früh beginnen! Erst Antrag, dann Unterschrift! Erst muss über den Antrag entschieden worden sein. Der Maßnahmenbeginn muss ausdrücklich genehmigt werden. 

Beisipiele: Für einen Um- oder Anbau wird ein Architekt beauftragt (Vertrag, Unterschrift), danach wird ein Förderantrag gestellt. Ergebnis: Förderung nicht möglich!

Eine neue Maschine für 250.000 Euro wird beim Hersteller in Auftrag gegeben, die Unterschrift unter den Vertrag ist geleistet. Danach wird ein Förderantrag gestellt. Ergebnis: Förderung nicht möglich!

Eine Umfangreiches Schulungskonzept, welches über einen sehr langen Zeitraum ausgerollt werden soll, wurde lange erarbeitet und nun endlich zwischen Unternehmen und Anbieter schriftlich vereinbart. Wenn nicht vor einer verbindlichen Bestellung/Beauftragung der Förderantrag gestellt wurde UND der Maßnahmenbeginn durch die NRW.Bank erlaubt wurde: Förderung nicht möglich!

Förderhöhe

Der Hochsauerlandkreis wird als D-Fördergebiet eingestuft. Kleine Unternehmen erhalten bis zu 20% Zuschuss, mittlere Unternehme bis zu 10%.

Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine Unternehmen aber auch bis zu 30% Förderung erhalten (Stichwort: De-minimis).

Für reine Schulungsmaßnahmen, also nicht-investive Maßnahmen, liegt der Zuschuss bei bis zu 35%, für die Markteinführung innovativer Produkte bei 50%.

Mehr Infos auf den Seiten der NRW.Bank

Auszug aus den Förderbedingungen

Investitionsvorhaben sind nur förderfähig, wenn

a) der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr zum Zeitpunkt der Antragstellung die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten drei Jahre ohne Berücksichtigung von Sonderabschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder

b) die Zahl der bei Antragstellung in der zu fördernden Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöht wird; Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze angerechnet.

Für kleine und mittlere Unternehmen genügt bei Bewilligungen bis 31. Dezember 2028 das Übersteigen gemäß Buchstabe a) um mindestens 25 Prozent und die Erhöhung gemäß Buchstabe b) um mindestens 5 Prozent.

Die zu Beginn des Investitionsvorhabens vorhandenen und die mit dem Vorhaben neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen für einen Zweckbindungszeitraum von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens unter Beachtung von Nummer 7.2 tatsächlich besetzt beziehungsweise ausgeschrieben sein.

Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze werden ab einer Wochenstundenzahl von 15 anteilig berücksichtigt.

(Auszug aus der Förderrichtlinie, Abschnitt 3.1)

Nicht förderfähige Wirtschaftszweige

Von der Förderung sind gemäß Nummer 2.7.1 GRW-Koordinierungsrahmen insbesondere Unternehmen ausgeschlossen, die aufgrund der Art der Haupttätigkeit in der Betriebsstätte den nachfolgend dargestellten Bereichen der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts, Ausgabe 2025, zuzuordnen sind:

a) A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei,

b) B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden,

c) C 24 - Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit Stahlindustrie gemäß Artikel 13 Buchstabe a AGVO in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO,

d) D - Energieversorgung,

e) E - Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen, außer 38.21 Verwertung von Werkstoffen und außer 39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung,

f) F - Baugewerbe,

g) G 46.1 – Handelsvermittlung,

h) G 46.7 - Handel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen,

i) G 47 - Einzelhandel,

j) H - Verkehr im Sinne des Artikels 13 Buchstabe b AGVO in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO und Lagerei, außer 49.34 Personenbeförderung mit Seilbahnen und Skiliften, sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und außer 52.25 Erbringung von Logistikdienstleistungen,

k) I 55.4 - Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen,

l) I 56 - Gastronomie, außer in Kombination mit I 55 Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25% der Umsätze erzielt werden müssen,

m) J - Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten, außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2 mit Verlegen von Büchern, Zeitschriften, Software, Herstellung und Nachbereitung von Filmen sowie Tonstudios und Musiklabels,

n) K 61 – Telekommunikation,

o) L - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen,

p) M - Grundstücks- und Wohnungswesen,

q) N - Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, außer 71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros sowie technische, physikalische und chemische Untersuchung als auch 72 Forschung und Entwicklung und 73 Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung,

r) O - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen,

s) P - Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung,

t) Q - Erziehung und Unterricht,

u) R - Gesundheits- und Sozialwesen,

v) S - Kunst, Sport und Erholung, soweit es sich nicht um 93.2 mit Vergnügungs- und Themenparks oder die Erbringung von Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung handelt und die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen,

w) T - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen, außer 96.23 Day Spas, Saunas und Dampfbäder soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen,

x) U - Private Haushalte mit Hauspersonal, sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt, oder

y) V - Exterritoriale Organisationen und Körperschaften.

Grundsätzliches: GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft NRW

Maßgeblich ist die Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen 
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes 
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GRW - in Nordrhein-Westfalen (GRW-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft NRW)

Diese wurde  mit  Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW zum 1. April 2026 in Kraft gesetzt.

Die Richtlinie kann hier vollständig eingesehen werden…

Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten und -programme

Unternehmensförderung IHK

Die IHK Arnsberg bietet neben Beratung zu Unternehmensgründung und -führung auch Beratungen zur Unternehmensförderung.

 

zur IHK Arnsberg

zur Präsentation des Unternehmerdialog vom 17.11.2025

regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (GRW)

Betriebsausstattung, Betriebsgebäude oder die Erweiterung des Unternehmens: Vielleicht ist das GRW-Programm genau das Richtige für Sie. 
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Ausgaben für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie für nicht-investive Vorhaben durch Zuwendungen. 

weitere Details des Ministeriums

weitere Details der NRW.Bank

Mittelstand Innovativ und Digital (MiD)

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) unterstützt mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) gezielt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, ihre Innovationskraft zu stärken und ihre Betriebsabläufe digital zu optimieren. Durch die digitale Weiterentwicklung ihrer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren können die Unternehmen auch zukünftig als wichtige wirtschaftliche Treiber des Landes agieren. 

weitere Details

Förderung durch die NRW.BANK

Oftmals werden Förderungen über die NRW.BANK

Diese fördert in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr unterschiedliche Vorhaben. Alle Förderprodukte finden Sie unter dem folgenden Link:

Übersicht Förderprogramme NRW Bank

Bildungsscheck 2.0

Nach Auslaufen der Bildungsscheck NRW Förderung am 30.06.2024 wurde der Bildungsscheck 2.0 nun als Anschlussförderung eingeführt. Der Bildungsscheck 2.0 ist damit weiterhin ein Förderinstrument, über welches Arbeitnehmer einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung erhalten können.

Was ist neu beim Bildungsscheck 2.0?

  • Der Bildungsscheck 2.0 steht nur noch im individuellen Zugang zur Verfügung.
    ➝ Eine betriebliche Förderung ist nicht mehr vorgesehen.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlichonline über das ESF-Online-Portal:
    https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do
  • Die bisherige Beratungsstruktur mit Beratungsstellen entfällt.
    Der Bildungsscheck 2.0 wird ohne verpflichtende Beratung ausgegeben.

Förderkriterien im Überblick

  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 € (Einzelveranlagung) / max. 100.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare)
  • Eine Antragstellung pro Kalenderjahr
  • Förderhöhe: 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 €
  • Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dienen (beruflicher Zusammenhang zur aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit)
     

Erforderliche Nachweise bei der Antragstellung

  • Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung)
  • Teilnahmebestätigung (Vordruck wird im Antragsportal bereitgestellt)
  • Rechnung des Weiterbildungsanbieters

Weitere Informationen 

Existenzgründung

Haben Sie eine gute Idee? Wollen Sie sich selbständig machen? Lassen Sie sich durch das Startcenter NRW beraten.

Und auch die IHK Arnsberg bietet eine gute und informative Plattform für alle Fragen rund um eine Existenzgründung.

Anmiet-Förderung

Bei der Anmietung von aktuell leerstehenden Ladenlokalen besteht die Möglichkeit von Mietzuschüssen.

weitere Details

Tourismusförderung

Wer sein touristisches Unternehmen voranbringen will, kann auf eine enorme Vielfalt an Förderangeboten des Bundes, der Bundesländer und der Europäischen Union zurückgreifen.

zum Tourismus-Förderwegweiser

Förderung der Transformation der Wirtschaft

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist eine umfassende Transformation der Wirtschaft erforderlich. Bund und Länder unterstützen Unternehmen auf ihrem Weg in die Klimaneutralität mit zahlreichen Förderprogrammen.

Die IHK Düsseldorf hat hierzu eine Übersicht der Fördermöglichkeiten zusammengstellt. 

Hier gehts zu weiteren Informationen

Mitarbeiter Winfried Borgmann
Winfried Borgmann Geschäftsführer | Wirtschaftsförderer +49 02981 9250 -12 [email protected]
Mitarbeiterin Christine Schulte
Christine Schulte Wirtschaftsförderung +49 02981 9250 -14 [email protected]