Liebe Gastgeberinnen und Gastgeber, sehr geehrte Damen und Herren!
Unsere schöne Tourismus-Destination verfügt auch dank Ihres Betriebes und damit auch dank Ihnen über ein ausgezeichnetes Image. Was gibt es schließlich schöneres, als zufriedene Gäste, die gerne und immer wieder Urlaub in der Ferienwelt Winterberg mit Hallenberg machen!? Damit dies so bleibt, arbeiten wir stetig daran, den Service für Sie und Ihre Gäste zu verbessern.
Allerdings müssen dazu auch die notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen gegeben sein. Der Kurbeitrag spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie finden an dieser Stelle einige Infos dazu.
Desweiteren finden Sie auf dieser Website Informationen zu Themen wie die papierlose SauerlandCard und ein Hinweis auf eine nachhaltige Aktion für unsere Heimat.
Herzliche Grüße aus der
Tourist-Information Winterberg
Winfried Borgmann, Geschäftsführer
Michaela Grötecke, Tourismusförderin
Unsere Hotline für Gastgeber: 02981 9250 55
Liebe Gastgeberin, lieber Gastgeber,
wir möchten Sie über eine wichtige Änderung informieren, die Ihre Rechtstexte (z. B. Impressum oder AGB) auf Ihren Webseiten (z.B. die T-Website) betrifft:
Die EU-Kommission stellt die Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. ODR-/OS-Plattform) am 20. Juli 2025 endgültig ein. Bereits seit dem 20. März 2025 können über die Plattform keine neuen Beschwerden mehr eingereicht werden.
Bislang bestand für Online-Anbieter (z. B. wenn Sie Buchungen per E-Mail oder über Ihre Website ermöglichen) die Pflicht, im Impressum auf die ODR-Plattform zu verlinken. Diese Verpflichtung entfällt mit der Abschaltung.
Damit Ihre Rechtstexte wieder aktuell und rechtskonform sind, empfehlen wir Ihnen, bestehende Hinweise auf die ODR-Plattform zu entfernen und folgenden Textbaustein aufzunehmen:
Mustertext für Ihr Impressum / Ihre AGB:
Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung gemäß § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) mit Wirkung zum 20. Juli 2025 vollständig ein. Neue Beschwerden sind bereits seit dem 20. März 2025 nicht mehr möglich.
[Name Ihres Betriebs] ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Falls es im Einzelfall zu einer Streitigkeit mit einem Verbraucher kommt, informieren wir gemäß § 37 VSBG auf Wunsch über eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle.
Hinweis:
Dieser Text gilt für die meisten Gastgeberbetriebe, die nicht gesetzlich zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren verpflichtet sind. Wenn Sie sich jedoch freiwillig zur Teilnahme entschließen oder durch eine Mitgliedschaft (z. B. im DEHOGA) zur Teilnahme verpflichtet sind, passen Sie den Text bitte entsprechend an.
Bitte beachten Sie:
Die Informationen in dieser E-Mail stellen keine rechtliche Beratung dar und ersetzen nicht die individuelle Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Bei allgemeinen Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Sicherlich gibt es – wie auch schon 2015 – nachvollziehbare Bedenken von Beteiligten hinsichtlich der Kurbeitragserhöhung. Nach unseren aktuellen Gesprächen mit den Verkehrsvereinsvorständen, zum Teil in den Versammlungen der Verkehrsvereine, mit Gastgeberinnen und Gastgebern und Leistungsanbietern wurden die Bedenken gemeinsam abgewogen. Im Ergebnis wird die Kurbeitragsanpassung als alternativloses Finanzinstrument gesehen, um auch in Zukunft Qualität und Vielfalt bieten zu können und letztlich auch die Beherbergungsbetriebe an den positiven Effekten des Tourismus partizipieren zu lassen. Die für Winterberg führende Tourismuswirtschaft kann nur so weiterhin Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern und schaffen.
Die Netzwerke werden auch 2024 eine wichtige Rolle in unserer Arbeit einnehmen. Wir möchten Sie über unterschiedliche Kanäle über die wichtigsten Angelegenheiten aus der Tourismuswelt, insbesondere aber aus dem Bereich der Winterberg Touristik und Wirtschaft auf dem Laufenden halten. Vermieterversammlungen, Newsletter und Infobriefe, wie dieser, werden als Informationsmedium dienen.
Wir möchten damit unsere Dienstleistungen für Sie als Teil der Ferienwelt Winterberg mit Hallenberg fortlaufend optimieren und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Weitere wichtige Informationen für Vermieter zum Download: